Platzordnung & Preise

Platzordnung & Preise

Gemeinsam für ein tolles Camping-Erlebnis.

Der Quadratmeterpreis liegt bei 7,50€ Fläche pro Jahr  für Neuverträge.

Nebenkosten jährlich
ca.130,-€ Müll- und Grünschnittgebühren
ca.65,-€ Wasserpauschale
39,-€ WLAN
Strom nach Verbrauch (eigener Zähler) Strompreis 0,65€/kWh

einmalige Kaution i.H.v. 500,-€ bei Vertragsabschluss

Bei uns fallen keine Gebühren für Hunde oder Stromzähler an.





Unser Camping- und Wochenendplatz befindet sich inmitten des Landschaftsschutz-und Naherholungsgebiets „Die Haard“. Ein schonender Umgang mit der Natur ist uns sehr wichtig.

Über die Platzordnung hinaus gelten die für das Campen, Bauen, etc., gesetzlichen Grundlagen, wie z.B. die Camping- und Wochenendplatz-Verordnung NRW und die Vorschriften der Stadt Datteln.
a) Ruhezeiten

Im Sinne der Erholung beginnt die Nachtruhe um 22.00 Uhr und dauert bis 7.00 Uhr früh.
Von Ostern bis Oktober gilt die Mittagspause täglich von 13-15 Uhr. Von Oktober bis Ostern gilt diese nur samstags und sonntags. In der Mittagspause ist absolute Ruhe zu halten. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge auf dem Campingplatz bewegt werden (ausgenommen sind unsere Betriebsfahrzeuge). Das Rasenmähen, Betreiben von Maschinen und Werken jeglicher Art ist in dieser Zeit verboten.

Auch außerhalb der Mittagspause ist ruhestörender Lärm, im eigenen Interesse, grundsätzlich zu unterlassen. Alle Lärmbelästigungen, insbesondere durch laute Musik, Fernseher, Radios, Kraftfahrzeuge, Schreien und lautes Singen müssen unterbleiben.

Schrankenzeiten:

Ostern-Oktober
täglich 5:30-13:00 und 15:00-22:00

Oktober-Ostern
Mo-Fr 5:30-22:00
Sa-So 5:30-13:00 und 15:00-22:00
 
b) Betrieb von Fahrzeugen

Das Fahren innerhalb des Campingplatzes ist nur zur An- und Abfahrt gestattet.

Auf allen Wegen gilt Schrittgeschwindigkeit max. 10km/h!

Die PKW der Mieter sind ausschließlich auf dem eigenen gemieteten Grundstück, bzw. Parkplatz, abzustellen.

Besucher dürfen grundsätzlich den Campingplatz nicht befahren, der PKW ist auf dem Besucherparkplatz zu parken.

Auf allen Wegen herrscht Parkverbot.

Es gilt die Straßenverkehrsordnung.

Reparaturen, Wartungen und Waschen von Kraftfahrzeugen sind nicht gestattet.

c) Müllentsorgung/Sauberkeit

Der Mieter verpflichtet sich, den von ihm gemieteten Dauerstellplatz stets aufgeräumt und sauber zu halten. Er hat den Platz und die sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Er hat dafür zu sorgen, dass der Teil der Wege, der an seinen Platz grenzt, in einem sauberen Zustand und ohne Unkraut ist. Vor jeder Abreise muss Ordnung hergestellt werden. Eine unzureichende Pflege des Platzes kann zur Auflösung des Vertrages führen.

Es werden nur Abfälle entsorgt, die durch den normalen Campingaufenthalt der Mieter verursacht werden. Baureste z.B. Bauschutt und Holz sind auf eigene Kosten am Bauhof der Stadt Datteln oder einer Annahmestelle zu entsorgen. Der Entsorgungsbereich ist kameraüberwacht. Jegliche Zuwiderhandlung wird mit Kündigung bestraft.

Es ist auf die richtige Hausmüll-, Wertstoff-, sowie Grünabfalltrennung zu achten.

Sperrmüll kann einmal im Jahr zu dem im Aushang bekannt gegebenen Termin entsorgt werden. Dieser muss eigen händisch in den Presswagen geworfen werden.

d) Baumaßnahmen/ Vorgaben/ Mindestabstände/ Bepflanzung

Baumaßnahmen jeglicher Art müssen schriftlich anfragt werden und bedürfen der Zustimmung des Campingplatzbetreibers. Eigenbauten sind grundsätzlich verboten. Besonders für das Aufstellen von festen Sonnendächern, Gerätehäusern, Anbauten, Umbauten oder sonstige Veränderungen muss eine Genehmigung eingeholt werden. Feste Unterbauten, außer Steinplatten oder Holzkonstruktionen sind nicht erlaubt.

Nicht eingereichte Baumaßnahmen oder nicht Genehmigtes muss grundsätzlich wieder abgerissen werden.

Der Platz muss jeder Zeit frei zugänglich sein.
Dem Mieter ist es behördlich nicht gestattet, den Wohnwagen oder das Zelt mit festen An- oder Umbauten zu versehen oder den Platz mit Zäunen zu begrenzen.
Aus Gründen der Versorgungssicherheit dürfen Erdarbeiten nur bis zu einer Tiefe von 40cm durchgeführt werden.

Oberflächenwasser, Dachflächenentwässerungen und Drainagen dürfen im Interesse aller nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Ansonsten müssten die Mehrkosten für Abwassergebühren auf alle umgelegt werden.
 
Hecken dürfen eine max. Höhe von zwei Metern nicht überschreiten.

Von Seiten der Brandschutzbehörde muss ein Sicherheitsabstand von drei Metern zwischen den brennbaren Teilen des Stellplatzes und den brennbaren Teilen des Nachbarplatzes vorhanden sein. Deshalb dürfen brennbare Teile nur mit einem Abstand von 1,5 Metern zur Grundstücksgrenze aufgestellt werden. An der vorderen Grenze des Grundstücks am Weg müssen mindestens 0,6 Metern eingehalten werden. Von Seiten der Behörde muss die vordere Seite zum Weg frei zugänglich sein.

Die Bepflanzung der gemieteten Fläche muss von drei Seiten durch einen 0,5 Meter breiten, dichten Pflanzstreifen erfolgen. Von Seiten der Behörde ist die Art der Pflanzen vorgeschrieben. Das Pflanzgebot liegt im Büro aus.

Das Aufstellen von neuen Sichtschutzzäunen ist nicht mehr möglich. (08/2018)

Das Aufstellen von Planschbecken über 300L Fassungsvermögen ist nicht gestattet (Beschwerden, dass die Mehrheit die Befüllung zahlt). Kinderplanschbecken sind weiterhin erlaubt.
 
Dem Mieter ist es untersagt, den Pflanzstreifen zu entfernen, da dieser Bestandteil der behördlichen Brandschutzbestimmungen ist.

Wird dieser zu widerrechtlich entfernt und kommt der Mieter der Fristsetzung für eine dichte Neubepflanzung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, Dritte zu beauftragen, die auf Kosten des Mieters die Bepflanzung erneuern. Alle dadurch entstandenen Kosten und Gefahren trägt der Mieter in voller Höhe.
 
An den Wasserzapfstellen sind eigenmächtige Veränderungen nicht gestattet.

Bei Defekten oder Problemen ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Das Abwasser aus den einzelnen Wohnwagen oder Vorzelten gehört nur in Verbindung mit handelsüblichen Campingtoilettenzusätzen in den dafür vorgesehenen Ausguss der Sanitäranlagen.

Jedes offene Feuer, auch in aufgestellten Kaminen, ist aus Sicherheitsgründen streng verboten.
Zum Grillen darf ausschließlich nur Holzkohle oder Gas verwendet werden. Jeder Mieter hat auf seinem Platz einen betriebsbereiten Feuerlöscher für Entstehungsbrände bereitzuhalten.
 
Jeder Mieter muss eine Feuerversicherung oder mindestens eine geeignete Haftpflichtversicherung vorweisen.

Entweder eine KFZ-Haftpflichtversicherung für Anhänger oder eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss Wohnwagen-Risiko.

Die Prüfbescheinigung der Gasanlage von Wohnwagen/Wohnmobil/Vorzelt muss durch einen zugelassenen Sachverständigen erfolgen und alle 2 Jahre neu vorgelegt werden.
Bei der Benutzung von Flüssiggasflaschen sind die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.

Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Hundekot ist umgehend zu beseitigen. Listengeführte Kampfhunde sind nicht gestattet – auch nicht als Besuch.
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